Vertragsbedingungen
ALS GEWERBLICHER K?UFER VON APPLE-PRODUKTEN GEM?SS GELTENDEM KAUFVERTRAG (?ZUGRUNDE LIEGENDER KAUF“) SIND SIE BERECHTIGT, DEN HIER BESCHRIEBENEN ERG?NZENDEN GARANTIE-SERVICEPLAN (?SERVICEPLAN“) ZU ERWERBEN. DURCH KONTAKTAUFNAHME MIT APPLE ZUR INANSPRUCHNAHME VON UNTER DIESEM SERVICEPLAN ANGEBOTENEN SUPPORTDIENSTEN ERKL?REN SIE (NACHFOLGEND ?UNTERNEHMEN“ ODER ?SIE“) SICH EINVERSTANDEN, DASS DIE BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS ENTSPRECHEND DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN (?BEDINGUNGEN“) ERFOLGT. BEACHTEN SIE, DASS DIE UNTER DER BESCHR?NKTEN APPLE-GARANTIE IN IHREM KAUFVERTRAG üBER DIE AUSRüSTUNG BZW., JE NACH SACHLAGE, GEM?SS GELTENDEM GESETZ BEREITGESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN BESTIMMUNGEN EBEN DIESES KAUFVERTRAGS UND/ODER DEN GESETZLICHEN GARANTIEBESTIMMUNGEN UNTERLIEGEN. HINSICHTLICH DER DIESEN BEDINGUNGEN UNTERLIEGENDEN DIENSTLEISTUNGEN ERKL?RT DAS UNTERNEHMEN DURCH KONTAKTAUFNAHME MIT APPLE UND BEZUG VON DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS ODER DURCH REGISTRIEREN DES SERVICEPLANS SEIN EINVERST?NDNIS MIT DIESEN BEDINGUNGEN.
Die in den vorliegenden Vertragsbedingungen beschriebenen Rechte in Bezug auf Rückgabe, Kaufpreiserstattung und Garantien gelten zus?tzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten.
1. Der Serviceplan im Allgemeinen
Dieser Serviceplan ist eine zus?tzliche, nicht auf Versicherung basierende Garantie und stellt Ihnen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hardware und technischem Support für Apple-Markenprodukte und das in der Originalverpackung enthaltene Zubeh?r (?Eingeschlossene Ger?te“) bereit, das in der Dokumentation Ihres Serviceplans aufgeführt ist (?Planbest?tigung“). Zweck dieses Serviceplans ist die Sicherstellung, dass die eingeschlossenen Ger?te, die Sie durch den zugrunde liegenden Kauf erworben haben, auf dem hohen Qualit?tsniveau arbeiten, für das Apple angesehen ist. Die Planbest?tigung ist durch entsprechende Verweise Bestandteil dieser Bedingungen.
Zus?tzlich zu den eingeschlossenen Ger?ten bietet Apple au?erdem hardwarebezogene Dienstleistungen sowie technischen Support für M?use mit Apple-Markenlogo, Apple-Ladeger?te und weiteres Apple-Zubeh?r, das von Apple erworben und mit den eingeschlossenen Ger?ten (alles zusammen übergreifend als ?Eingeschlossene Ausrüstung“ bezeichnet) verwendet wird.
Wie im Folgenden ausführlicher beschrieben umfasst dieser Serviceplan drei klare Vorteile für Unternehmenskunden von Apple: (a) hochwertigen Expressdienst mit Zustellung am n?chsten Werktag bei gem?? den vorliegenden Garantiebestimmungen des ursprünglichen Kaufvertrags für die eingeschlossene Ausrüstung gerechtfertigten Reparatur- oder Austauschleistungen; (b) hochwertige Reparatur- oder Austauschleistungen mit Zustellung am n?chsten Werktag bei Material- und Herstellungsfehlern an eingeschlossener Ausrüstung nach Ablauf der Garantiebestimmungen im ursprünglichen Kaufvertrag für einen zus?tzlichen Zeitraum, der durch die erworbene Garantie bestimmt wird, und (c) vom Unternehmen angeforderter Austausch von Apple iPhone, iPad oder iPod Touch Ger?ten oder Mac- bzw. Apple Display-Austauschkomponenten (?Service-Komponenten“), die Eigentum von Apple sind, dem Unternehmen jedoch nach eigener Wahl zur Verfügung gestellt werden. Der Serviceplan sieht auch erweiterte IT-Supportdienste für das Unternehmen vor, die rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche (?24/7-Basis“) verfügbar sind.
2. Laufzeit des Plans
Der Serviceplan tritt mit der Annahme der Registrierung des Serviceplans des Unternehmens durch Apple in Kraft. Der Serviceplan l?uft am in Ihrer Planbest?tigung angegebenen Datum aus (?Planlaufzeit“). Sie erhalten Ihre Planbest?tigung zum oder um den Zeitpunkt des Kaufs, oder sie wird Ihnen danach automatisch zugesendet. Leistungen im Rahmen des Serviceplans erfolgen zus?tzlich zu jeglichen Leistungen, die nach geltendem bindendem Recht, entsprechend der im ursprünglichen Kaufvertrag enthaltenen Hardwaregarantie des Herstellers und als technischer Support aus Kulanzgründen gew?hrt werden. Apple bietet keine Dienste nach dem Ablauf dieses Serviceplans.
3. Leistungen im Rahmen des Serviceplans
3.1 Hardwareservice
Zur Geltendmachung eines Anspruchs w?hrend der Laufzeit des Serviceplans informieren Sie Apple darüber, dass (i) ein Material- oder Herstellungsfehler in der eingeschlossenen Ausrüstung aufgetreten ist, oder (ii) die F?higkeit der Batterie der eingeschlossenen Ausrüstung, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Originalspezifikation betr?gt. Bei berechtigten Ansprüchen wird Apple entweder (a) den Mangel kostenlos unter Verwendung von Neuteilen oder zuvor verwendeten und getesteten Apple-Originalteilen, die die Apple-Funktionsanforderungen erfüllen, reparieren oder (b) die eingeschlossene Ausrüstung durch ein Austauschger?t (?Austauschger?t“) ersetzen, das entweder neu ist oder neue und/oder zuvor verwendete und getestete Apple-Originalteile enth?lt und die Apple-Funktionsanforderungen erfüllt. Apple betreibt angemessenen Aufwand, um die eingeschlossene Ausrüstung zu reparieren. Alle im Rahmen dieses Serviceplans bereitgestellten Austauschger?te besitzen mindestens den gleichen oder einen im Wesentlichen ?hnlichen Funktionsumfang (z. B. ein anderes Modell mit gleichem Funktionsumfang oder das gleiche Modell in einer anderen Farbe) wie das Originalprodukt. Bei einem Austausch der eingeschlossenen Ausrüstung durch Apple geht die an Apple eingeschickte ursprüngliche eingeschlossene Ausrüstung in das Eigentum von Apple über und das Austauschger?t geht in das Eigentum des Unternehmens über und gilt fortan als eingeschlossene Ausrüstung. Die Gültigkeit des Serviceplans bezieht sich für die Restlaufzeit des Serviceplans auf die ausgetauschte eingeschlossene Ausrüstung. Apple kann für die Instandhaltung eingeschlossene Ausrüstung oder Ersatzteile verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem Land, aus dem die eingeschlossene Ausrüstung oder die Originalteile stammen.
3.2 Hardware-Serviceoptionen
Die Bereitstellung von Hardwareservices gegenüber dem Kunden erfolgt seitens Apple in Form einer oder mehrerer der folgenden Optionen:
(i) Vor-Ort-Service am n?chsten Tag. Der Vor-Ort-Service am n?chsten Tag ist verfügbar, wenn der Standort der eingeschlossenen Ausrüstung innerhalb des Geltungsbereichs für Vor-Ort-Services liegt, wie online unter apple.com/support/enterprise/onsite.html beschrieben. Wird der Vor-Ort-Service für einen Ort innerhalb des Geltungsbereichs angefordert, entsendet Apple einen Servicetechniker oder einen benannten Kurier zum Standort der eingeschlossenen Ausrüstung. Der Service wird dann entweder vor Ort durchgeführt, oder der Servicetechniker oder der benannte Kurier bringt die eingeschlossene Ausrüstung zur Reparatur zu einem autorisierten Apple Service Provider (?AASP“) oder zu einer Apple-Servicestelle (?ARS“). Wenn der Service oder die Reparatur bei einem AASP oder einer ARS durchgeführt wird, organisiert Apple nach der Serviceerbringung den Transport der eingeschossenen Ausrüstung zurück zum Unternehmen. Apple betreibt angemessenen Aufwand, um einen Servicetechniker oder einen benannten Kurier innerhalb der unter apple.com/support/enterprise/onsite.html angegebenen Reaktionszeiten am jeweiligen Standort bereitzustellen. Wenn der Servicetechniker oder benannte Kurier einen Standort zum vereinbarten Zeitpunkt aufsucht und kein Vertreter des Unternehmens anwesend ist, um Zugang zu gew?hren, kann Apple eine Gebühr für den Einsatz berechnen. Weitere Informationen über Vor-Ort-Services, einschlie?lich Geltungsbereich und Reaktionszeiten, sind auf der Supportseite für Servicepl?ne unter apple.com/support/enterprise/onsite.html verfügbar.
(ii) Carry-In-Service. Der Carry-In-Service steht für die meisten Produkte der eingeschlossenen Ausrüstung zur Verfügung, sofern das Unternehmen Vereinbarungen mit einer Apple-eigenen Verkaufsniederlassung oder einem Apple Autorisierten Service Provider (?AASP“) geschlossen hat, die bzw. der einen Carry-In-Service für Test- und Reparaturdienste anbietet, einschlie?lich der Zurverfügungstellung der notwendigen Serviceplan-Informationen. Die Leistungserbringung erfolgt am Standort der Niederlassung oder des AASP; die Niederlassung kann die eingeschlossene Ausrüstung alternativ auch zu einem Standort mit Apple-Reparaturservice (?ARS“) zur Leistungserbringung einschicken. Sobald das Unternehmen oder dessen Vertreter über den Abschluss der Serviceleistung informiert wird, muss das Unternehmen oder dessen bevollm?chtigter Vertreter die eingeschlossene Ausrüstung unverzüglich abholen oder mit dem Kundendienst eine Lieferung der eingeschlossenen Ausrüstung an Ihren Standort innerhalb des Geltungsbereichs vereinbaren. Die Kosten für den Versand der eingeschlossenen Ausrüstung an Ihren Standort tr?gt Apple.
(iii) Mail-In-Service. Für die meisten Produkte von eingeschlossener Ausrüstung steht ein direkter Mail-In-Service zur Verfügung. Wenn Apple feststellt, dass Ihre eingeschlossene Ausrüstung für den Mail-In Service berechtigt ist und Sie sich für diese Option entscheiden, wird Apple Ihnen vorausbezahlte Frachtbriefe (und Verpackungsmaterial, falls Sie nicht mehr im Besitz der Originalverpackung sind) zusenden oder liefern, und Sie senden die eingeschlossene Ausrüstung entsprechend den Anweisungen von Apple an einen ARS-Standort. Nach Abschluss der Leistung wird der ARS-Standort die eingeschlossene Ausrüstung an Sie zurücksenden. Die Kosten für den Versand der eingeschlossenen Ausrüstung von und zu Ihrem Standort tr?gt Apple, sofern Sie alle Anweisungen eingehalten haben.
(iv) Express-Austauschservice (Express Replacement Service, ?ERS“) oder Do-It-Yourself (?DIY“)-Teileservice. Der ERS ist für bestimmte Produkte von eingeschlossener Ausrüstung erh?ltlich. Der DIY-Teileservice steht für viele Bestand- oder Zubeh?rteile von eingeschlossener Ausrüstung zur Verfügung. Dies erm?glicht Ihrer IT oder einer ?hnlichen Abteilung (?IT-Abteilung“) Ihre eingeschlossene Ausrüstung selber zu betreuen, sofern Sie dieses wünschen. Wenn der ERS- oder der DIY-Teileservice zur Verfügung stehen, kommt der folgende Ablauf zur Anwendung:
(a) Service, bei dem Apple die Rückgabe der zu ersetzenden eingeschlossenen Ausrüstung oder des zu ersetzenden Teils verlangt. Apple kann hierbei eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis der zu ersetzenden eingeschlossenen Ausrüstung oder des zu ersetzenden Teils und die anfallenden Versandkosten verlangen. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung stellen k?nnen, steht Ihnen der Service ggf. nicht zur Verfügung und Apple bietet eine alternative Form von Garantie-Service an. Apple sendet Ihnen ein Austauschger?t oder Ersatzteil gegebenenfalls mit Installationsanleitungen sowie mit den Voraussetzungen für die Rückgabe der zu ersetzenden eingeschlossenen Ausrüstung oder des zu ersetzenden Teils. Wenn Sie die Anweisungen befolgen, storniert Apple die Kreditkartenautorisierung, und Ihre Kreditkarte wird nicht mit der eingeschlossenen Ausrüstung oder dem Teil sowie den Versandkosten zu/von Ihnen belastet. Falls Sie die zu ersetzende eingeschlossene Ausrüstung oder das zu ersetzende Teil nicht wie angewiesen zurückgeben oder dafür keine Ansprüche auf Service bestehen, belastet Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag.
(b) Service, bei dem Apple keine Rückgabe des zu ersetzenden Produkts oder Teils verlangt. Apple sendet Ihnen ein Austauschger?t oder Ersatzteil, ggf. mit Installationsanweisungen, sowie Anweisungen für die Entsorgung des zu ersetzenden Produkts oder Teils kostenlos zu.
(c) Apple kommt nicht für Arbeitskosten auf, die Ihnen im Rahmen des ERS- oder DIY-Service entstehen. Sollten Sie nach Erhalt des Ersatzteils weiter Hilfe in Bezug auf den ERS oder DIY-Service ben?tigen, wenden Sie sich an den in Ihrem Serviceplan genannten Apple-Vertreter.
3.3 Technischer Support
3.3.1 Technischer Support der IT-Abteilung
Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Kundenregistrierung erbringt Apple technische Supportleistungen (?Supportleistungen“) für Apple-Softwareprodukte oder verwandte Technologien (?Unterstützte Produkte“) im Rahmen des jeweiligen Serviceplans gem?? den Angaben auf der folgenden Website: apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/AppleCare_Service_Plan.pdf (?Supportseite für Servicepl?ne“). Apple beh?lt sich das Recht vor, die im Rahmen eines Serviceplans erbrachten Supportleistungen und/oder die unterstützten Produkte jederzeit zu ?ndern, indem die Serviceplan-Support-Seite entsprechend aktualisiert wird. Apple wird keine ?nderungen an den Supportleistungen und/oder unterstützten Produkten vornehmen, die (i) den Umfang der im Rahmen der Supportleistungen erbrachten Leistungen gegenüber dem Unternehmen deutlich verringern oder (ii) die Verpflichtung von Apple zur Erbringung der Supportleistungen gegenüber dem Unternehmen wesentlich beeintr?chtigen oder (iii) den Anspruch des Unternehmens auf die Supportleistungen oder den Nutzen hieraus für das Unternehmen wesentlich beeintr?chtigen. Bei jeder Aktualisierung, die den Serviceplan des Unternehmens betrifft, wird Apple das Unternehmen mindestens drei?ig (30) Tage im Voraus per E-Mail an die mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kenntnis setzen. Die auf der Serviceplan-Support-Seite aufgeführten Bedingungen sind in ihrer jeweils geltenden Form Bestandteil dieser Vertragsbedingungen, und zwar so als w?ren sie hier vollst?ndig aufgeführt. Sollten die in diesem Dokument und die auf der Serviceplan-Support-Seite aufgeführten Bestimmungen in Widerspruch zueinander stehen, so haben die Bestimmungen auf der Serviceplan-Support-Seite Vorrang.
3.3.2 Technischer Support für Endbenutzer
Apple gew?hrt ihren Endbenutzern w?hrend der Planlaufzeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche Zugang zu telefonischen und webbasierten Ressourcen für technischen Support (?Technischer Support für Endbenutzer“) wie auf der Serviceplan-Support-Seite apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/AppleCare_Service_Plan.pdf beschrieben. Apple beh?lt sich das Recht vor, den im Serviceplan enthaltenen technischen Support für Endbenutzer jederzeit durch Ver?ffentlichung entsprechender Aktualisierungen auf der Serviceplan-Support-Seite zu ?ndern. Apple wird den Technischen Support für Endbenutzer in keiner Weise ?ndern, die (i) die dem Unternehmen gew?hrten Leistungen des Technischen Supports für Endbenutzer wesentlich reduziert, (ii) die Verpflichtung von Apple zur Erbringung der Technischen Supportleistungen für Endbenutzer gegenüber dem Unternehmen oder aber (iii) die Rechte oder Leistungen, die das Unternehmen im Rahmen des Technischen Supports für Endbenutzer erh?lt, wesentlich beeintr?chtigt. Im Falle von Updates, die sich auf den Serviceplan des Unternehmens auswirken, informiert Apple das Unternehmen über die vom Unternehmen registrierte E-Mail-Adresse mindestens drei?ig (30) Tage vor dessen Inkrafttreten über das jeweilige Update. Die auf der Serviceplan-Support-Seite beschriebenen Bedingungen k?nnen sich von Zeit zu Zeit ?ndern und werden entsprechend in die vorliegenden Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen aufgenommen, als w?ren diese vollst?ndig hierin aufgeführt. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen in diesem Dokument und den Bedingungen auf der Serviceplan-Support-Seite gelten die Bedingungen auf der Serviceplan-Support-Seite.
Der technische Support für Endbenutzer kann Unterstützung bei Installation, Start, Konfiguration, Problembehebung und Wiederherstellung (ausgenommen der Datenwiederherstellung) beinhalten, unter anderem auch das Speichern, Abrufen und Verwalten von Dateien, die Auswertung von Systemfehlermeldungen und die Feststellung, wann Hardwareservice erforderlich ist. Apple erbringt den Support für die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version der unterstützten Software sowie die vorausgegangene Hauptversion. In diesem Abschnitt bedeutet ?Hauptversion“ eine wesentliche Version der Software, die kommerziell durch Apple mit einer Versionsnummer in einer Form wie beispielsweise ?1.0“ oder ?2.0“ ver?ffentlicht wurde und die keine Beta- oder Vorabversion ist.
3.4 Umfang des technischen Supports für Endbenutzer
Apple stellt Endbenutzern im Rahmen des Serviceplans technischen Support für Folgendes zur Verfügung:
(i) Eingeschlossene Ausrüstung.
(ii) Die Betriebssysteme (Operating Systems, ?OS“) macOS, iOS, iPadOS, tvOS und watchOS sowie Softwareanwendungen der Marke Apple, die auf einen Betrieb mit der eingeschlossenen Ausrüstung ausgelegt sind, wie unter anderem Keynote, Pages, Numbers, Fotos, iMovie, GarageBand, Aperture, Final Cut Pro, Logic Pro, Motion, Compressor und MainStage (zusammen auch als ?Software“ bezeichnet). Apple wird au?erdem technischen Support mittels der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung auf Apples Serversoftware für das Betriebssystem (?macOS Server“) auf einem Mac erbringen.
(iii) Konnektivit?tsprobleme zwischen eingeschlossener Ausrüstung und einem unterstützten Computer. ?Unterstützter Computer“ bezeichnet einen Computer, der den Konnektivit?tsspezifikationen der eingeschlossenen Ausrüstung entspricht und auf dem ein von der eingeschlossenen Ausrüstung unterstütztes Betriebssystem ausgeführt wird.
3.5 Service-Komponenten-Austausch-Pools (?Service-Pools“)
W?hrend der Laufzeit des Plans stellt Apple dem Unternehmen zwei (2) Austausch-Pools mit Apple-eigenem Bestand für den Ersatz der Service-Komponenten aus beliebigem Grund zur Verfügung (wobei jede Anforderung als ?Fulfillment-Anforderung“ bezeichnet wird).
3.5.1 Ger?te-Pool
Apple stellt dem Unternehmen einen Service-Komponenten-Pool zur Verfügung, der die entsprechenden Apple-Ger?te (iPad, iPhone und iPod touch) (?Ger?te-Pool“) umfasst, die neu sind oder neue und/oder zuvor verwendete und getestete Apple-Originalteile enthalten und die Apple-Funktionsanforderungen erfüllen. Die Gesamtzahl der vom Unternehmen zugelassenen Fulfillment-Anforderungen für den Ger?te-Pool darf den folgenden Prozentsatz der Gesamtzahl der eingeschlossenen Ger?te, die im Serviceplan enthalten sind, nicht überschreiten, abh?ngig von der erworbenen Servicepool-Funktion, wie in Ihrer Planbest?tigung angegeben:
Service-Pool:
5 %
Service-Pool+:
10 %
Das Unternehmen kann wie in Abschnitt 4.1.1 beschrieben Entnahmen aus dem Ger?te-Pool t?tigen, um eingeschlossene iPad-, iPhone- oder iPod touch-Ger?te jederzeit und aus jedem beliebigen Grund auszutauschen (jede Entnahme stellt eine einzelne Fulfillment-Anforderung dar), immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit relevanter Service-Komponenten, die im Ger?te-Pool verbleiben, und sofern das Unternehmen das eingeschlossene Ger?t, das ersetzt werden soll, an Apple zurückgibt. Das an Apple zurückgegebene eingeschlossene Ger?t geht ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum von Apple über, und das Ersatzger?t aus dem Ger?te-Pool geht ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum des Unternehmens über. Bei den Ger?ten aus dem Service-Ger?te-Pool handelt es sich um das gleiche Modell wie das an Apple zurückgegebene eingeschlossene Ger?t.
3.5.2 Komponenten-Pool
Apple stellt dem Unternehmen einen Pool von Service-Komponenten zur Verfügung, der aus allen relevanten Mac- oder Apple Display-Komponenten besteht, die ausreichen, um jedes eingeschlossene Mac-Ger?t oder Apple Displa vollst?ndig wiederherzustellen (der ?Komponenten-Pool"), und neu sind oder neue und/oder zuvor verwendete und getestete Apple-Originalteile enthalten und die Apple-Funktionsanforderungen erfüllen. Es liegt im Ermessen von Apple zu bestimmen, welche Teile ausgetauscht werden müssen, damit ein eingeschlossenes Mac-Ger?t oder Apple Display wieder funktionsf?hig ist. Jede Fulfillment-Anforderung des Unternehmens gilt unabh?ngig von der Anzahl der einzelnen Teile, die zur Erfüllung der Anforderung ben?tigt werden, als eine einzige Fulfillment-Anforderung. Apple baut Ersatz-Service-Komponenten kostenlos für das Unternehmen ein. Die Anzahl der vom Unternehmen zugelassenen Fulfillment-Anforderungen für den Komponenten-Pool muss dem folgenden Prozentsatz der Gesamtzahl der eingeschlossenen Mac-Ger?te oder Apple Displays, die im Serviceplan enthalten sind, nicht überschreiten, abh?ngig von der erworbenen Servicepool-Funktion, die in Ihrer Planbest?tigung angegeben ist:
2%
4%
Alle Teile, die aus dem Komponenten-Pool entnommen und in eingeschlossenes Mac-Ger?t oder Apple Display eingebaut werden, gehen ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum des Unternehmens über. Alle Teile, die beim Einbau von Teilen aus dem Komponenten-Pool aus einem eingeschlossenen Mac-Ger?t oder Apple Display entfernt werden, gehen ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum von Apple über.
Wenn der Serviceplan aus irgendeinem Grunde endet, bevor das Unternehmen alle im Ger?te-Pool und/oder Komponenten-Pool vorhandenen Service-Komponenten verwendet hat, erlischt unverzüglich der Anspruch des Unternehmens auf die Service-Komponenten in diesen Pools und der Zugriff darauf, und die Service-Komponenten in diesen Pools fallen sofort zurück in das alleinige und bedingungslose Eigentum von Apple.
3.5.3 Gültigkeit des Serviceplans für Service-Komponenten
Die Gültigkeit des Serviceplans erstreckt sich auf alle Service-Komponenten. Jede Service-Komponente wird für die Restlaufzeit des Serviceplans selbst zu einem eingeschlossenen Ger?t oder zu einem Teil davon.
3.5.4 Vers?umnis der Rückgabe der ausgetauschten Service-Komponente an Apple
Wenn das Unternehmen einen Ersatz aus dem Service-Pool auf der Basis anfordert, dass das Unternehmen das ausgetauschte Ger?t oder die ausgetauschte Komponente zurückgibt, es aber vers?umt, die Rückgabe an Apple binnen 14 Tagen nach Erhalt der Service-Komponente, oder wie anderweitig in den Verfahren von Apple oder schriftlich von Apple festgelegt, durchzuführen, wird dem Unternehmen die Service-Komponente entsprechend der zu dem Zeitpunkt für das dem Unternehmen gelieferte Ger?t bzw. die Komponente geltenden Preisempfehlung des Herstellers in Rechnung gestellt.
4. Planeinschr?nkungen
4.1 Hardwareservice und für den Service-Pool geltende Einschr?nkungen
4.1.1 Sowohl für den Hardwareservice als auch für den Service-Pool geltende Einschr?nkungen
Der in Abschnitt 3.1 beschriebene Hardwareservice und der in Abschnitt 3.5 beschriebene Zugriff auf den Service-Pool gelten nicht für Folgendes:
(i) Die Installation, Entfernung oder Entsorgung der eingeschlossenen Ausrüstung oder die Bereitstellung von Ausrüstung w?hrend eines Zeitraums, in dem die eingeschlossene Ausrüstung repariert oder ausgetauscht wird;
(ii) Eingeschlossene Ausrüstung, deren Seriennummer ver?ndert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde, oder deren Funktionalit?t oder Leistungsf?higkeit ohne die schriftliche Erlaubnis des Herstellers ver?ndert wurde; oder
(iii) Eingeschlossene Ausrüstung, die verloren gegangen ist oder gestohlen wurde;
(iv) Verlust, Nutzungsausfall, Zerst?rung, Besch?digung, Unzug?nglichkeit oder Unm?glichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder deren Komponenten, die dazu dient, Informationen innerhalb der eingeschlossenen Ausrüstung zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen, als Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in diesem Plan ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste, einschlie?lich unbefugter Zugriffe oder unerlaubter Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs oder der übertragung von b?sartigem Code; oder
(v) Verlust, Nutzungsausfall, Zerst?rung, Besch?digung, Unzug?nglichkeit oder Unm?glichkeit der Bearbeitung von in der eingeschlossenen Ausrüstung gespeicherten elektronischen Daten, einschlie?lich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den Empfang oder die übertragung von b?sartigem Code zurückzuführen sind.
4.1.2 Nur für den Hardwareservice geltende Einschr?nkungen
Der in Abschnitt 3.1 beschriebene Hardwareservice gilt nicht für Folgendes:
(i) Sch?den verursacht durch (a) ein Produkt, bei dem es sich nicht um die eingeschlossene Ausrüstung handelt, (b) missbr?uchliche Verwendung, Fahrl?ssigkeit, vors?tzliches oder absichtliches Verhalten, falsche Verwendung, andere Feuchtigkeitssch?den als solche, die im Zuge eines Material- oder Herstellungsfehlers entstanden sind, Feuer, Erdbeben, überschwemmung oder andere externe Ursachen, (c) Verwendung der eingeschlossenen Ausrüstung für einen anderen als den vom Hersteller beschriebenen zul?ssigen oder beabsichtigten Verwendungszweck oder (d) Wartung (einschlie?lich Upgrades und Erweiterungen), die von einer Person durchgeführt wird, die kein Vertreter Apples oder eines AASP ist;
(ii) Oberfl?chliche Sch?den an der eingeschlossenen Ausrüstung, die ansonsten nicht die Funktionalit?t der eingeschlossenen Ausrüstung beeintr?chtigen, insbesondere unter anderem Kratzer, Beulen oder gebrochener Kunststoff an Anschlüssen;
(iii) Vorbeugende Wartungsarbeiten an der eingeschlossenen Ausrüstung;
(iv) Eingeschlossene Ausrüstung, die gef?hrliche Stoffe enth?lt, insbesondere unter anderem biologische Materialien und Allergene, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen;
(v) M?ngel, die auf normale Abnutzung oder in sonstiger Weise auf den normalen Verschlei? des Produkts zurückzuführen sind; oder
(vi) überm??ige oder katastrophale Sch?den (beispielsweise wenn die eingeschlossene Ausrüstung gequetscht, verbogen oder ganz oder teilweise in Flüssigkeit eingetaucht wurde).
4.2 Technischer Support
Der in Abschnitt 3.3 dieses Serviceplans beschriebene technische Support gilt nicht für Folgendes:
(i) Probleme, die sich durch ein Software-Upgrade auf die aktuelle Version beheben lassen, jedoch unter der Voraussetzung, dass Apple dem Unternehmen Anweisungen und Support für das Software-Upgrade zur Verfügung stellt;
(ii) Eine Verwendung oder Ver?nderung der eingeschlossenen Ausrüstung, des Betriebssystems oder der Software durch das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder Bevollm?chtigten in einer Weise, die nicht dem Verwendungszweck der eingeschlossenen Ausrüstung oder Software entspricht;
(iii) Technischer Endbenutzer-Support für Produkte und Software von Drittanbietern und die Auswirkungen oder Wechselwirkungen von Produkten und Software von Drittanbietern auf bzw. mit eingeschlossene(r) Ausrüstung, Betriebssystem oder Software;
(iv) Technischer Support für Betriebssystem-Software oder andere mit der Marke Apple versehene Software, die als ?Beta“, ?Vorabversion“, ?vorl?ufig“ oder in ?hnlicher Weise bezeichnet ist;
(v) Technischer Endbenutzer-Support für macOS-Software für Server, es sein denn, die grafische Benutzeroberfl?che wird für Schwierigkeiten mit der Serveradministration und Netzwerkverwaltung auf einem macOS Server auf einem Mac verwendet;
(vi) Webbrowser, E-Mail-Programme und Internetdienstanbieter-Software von Drittanbietern oder die zu ihrer Nutzung erforderlichen Konfigurationseinstellungen des Betriebssystems;
(vii) Sch?den an oder Verlust von Software oder Daten, die auf der eingeschlossenen Ausrüstung installiert oder gespeichert sind; die Wiederherstellung; Neuinstallation von Softwareprogrammen und Nutzerdaten sind nicht durch diesen Serviceplan abgedeckt; und
(viii) Probleme im Zusammenhang mit Internet, Scripting, FX-Scripting, Programmierung, Kompilierung, Debugging, Auslegung der Infrastruktur, Inhaltserstellung, Anpassung von Inhalten, Planung/Gestaltung von Multimedia-Projekten, Ressourcenverwaltung, Budgetkalkulation, Schulung oder anderen Problemen, die nicht ausdrücklich als zum Umfang der Supportleistungen unter dem Serviceplan geh?rend benannt werden.
(ix) Verlust, Nutzungsausfall, Zerst?rung, Besch?digung, Unzug?nglichkeit oder Unm?glichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder deren Komponenten, die dazu dient, Informationen innerhalb der eingeschlossenen Ausrüstung zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen, als Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in diesem Plan ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste, einschlie?lich unbefugter Zugriffe oder unerlaubter Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs oder der übertragung von b?sartigem Code; oder
(x) Verlust, Nutzungsausfall, Zerst?rung, Besch?digung, Unzug?nglichkeit oder Unm?glichkeit der Bearbeitung von in der eingeschlossenen Ausrüstung gespeicherten elektronischen Daten, einschlie?lich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den Empfang oder die übertragung von b?sartigem Code zurückzuführen sind.
5. Einschr?nkungen des technischen Supports
5.1 Supportf?lle
Ein ?Supportfall“ ist ein spezifisches, abgegrenztes Problem, dessen Ursprung auf eine einzelne Ursache zurückgeführt werden kann. Apple bemüht sich auf angemessene Weise um die L?sung jedes einzelnen Supportfalls, ohne jedoch die L?sung der Supportf?lle zu garantieren. Apple legt nach eigenem Ermessen fest, was einen Supportfall darstellt und, soweit gesetzlich zul?ssig, ob er als gel?st erachtet wird. Generell gilt ein Supportfall als gel?st, wenn das Unternehmen: (a) Informationen zur Behebung des Problems, (b) Informationen zum Erhalt einer Softwarel?sung zur Behebung des Problems, (c) eine Mitteilung, dass das Problem auf ein bekanntes, ungel?stes Problem oder eine Inkompatibilit?t mit einem unterstützten Produkt zurückzuführen ist, (d) die Mitteilung, dass das Problem durch Upgrade auf ein neueres Release des unterstützten Produkts gel?st werden kann, oder (e) die Mitteilung, dass das Problem als Hardwareproblem identifiziert wurde, erh?lt.
5.2 Reaktionszeiten
Apple stellt Supportleistungen rund um die Uhr bereit. Dabei gelten die Ausnahmen, die auf der Serviceplan-Support-Seite unter den Betriebsstunden des Serviceplans erl?utert werden. Apple unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um ordnungsgem?? innerhalb der im Serviceplan genannten Reaktionszeit auf eine Anforderung von Supportleistungen zu reagieren. Dies stellt jedoch keine Garantie dar, dass eine L?sung innerhalb eines bestimmten Zeitraums geliefert wird.
5.3 Einsatz
Supportleistungen dienen nicht dem Zweck einer Verwendung bei hoch riskanten Aktivit?ten oder Funktionen wie unter anderem dem Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigation, Kommunikationssystemen, Systemen für die Entsendung von Ersthelfern, Flugsicherungsdiensten, Lebenserhaltungssystemen oder -diensten oder anderen Aktivit?ten, bei denen es zu Todesf?llen, Personensch?den, schweren physischen Sch?den oder Umweltsch?den kommen k?nnte, wenn die Supportleistungen nicht in der Lage w?ren, schnell ein erwünschtes Ergebnis zu liefern.
5.4 Technische Ansprechpartner
Die Erbringung von Supportleistungen erfolgt gegenüber Personen oder Beauftragten, die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Registrierung gem?? den Bestimmungen des Serviceplans benennt (?Technische Ansprechpartner“). Technische Ansprechpartner sind die einzigen Verbindungspersonen zwischen dem Unternehmen und Apple bzw im Auftrag des Unternehmens, was den technischen Support im Rahmen des Serviceplans betrifft. Wenn das Unternehmen die technischen Ansprechpartner ?ndern m?chte, muss es diese ?nderung gegenüber Apple mindestens fünf (5) Tage vorher schriftlich unter Verwendung der unten angegebenen Adresse bekanntgeben. Alternativ k?nnen die ?nderungen auch direkt über die sichere individuelle Website eingegeben werden wie in den am Beginn des Serviceplans ausgeh?ndigten Anleitungen beschrieben.
6. Bezug von Leistungen und Support
Sie k?nnen Leistungen beziehen, indem Sie die in Ihrer Planbest?tigung enthaltenen Anweisungen befolgen.
7. Verantwortung des Unternehmens
7.1 Allgemeines
Um Supportleistungen zu erhalten, muss das Unternehmen den Serviceplan registrieren und die von Apple erhaltenen Zugriffsanweisungen befolgen. S?mtliche Kosten für E-Mail-und Telefonkontakte mit Apple gehen zu Lasten des Unternehmens. Das Unternehmen arbeitet beim Anfordern von Supportleistungen mit Apple zusammen, indem es Apple mit den Informationen versorgt, die für eine Diagnose jeglichen technischen Problems erforderlich sind. Die Wiederherstellung oder der Wiederaufbau verlorener oder ver?nderter Dateien, Daten oder Programme obliegt dem Unternehmen. Das Unternehmen pflegt einen lückenlosen Plan zur Datensicherung und Wiederherstellung im Notfall und setzt diesen Plan ggf. um. Für die Sicherheit seiner vertraulichen, internen oder als sensibel eingestuften Daten ist ausschlie?lich das Unternehmen verantwortlich. Das Unternehmen und seine technischen Ansprechpartner verpflichten sich, Apple keine vertraulichen, propriet?ren oder sonstigen Informationen zu übermitteln, die dem Urheberrecht unterliegen und die Apple m?glicherweise Haftungsansprüchen aussetzen. Das Unternehmen und seine technischen Ansprechpartner ben?tigen hinreichende Kenntnisse der unterstützten Produkte, für die es Supportleistungen in Anspruch nehmen m?chte, sowie des Computersystems, auf dem diese betrieben werden. Das Unternehmen ist nicht zur übertragung von Supportleistungen an Dritte berechtigt. Die Supportleistungen werden ausschlie?lich für interne Zwecke des Unternehmens erbracht; eine nicht genehmigte Weitergabe der Supportleistungen stellt einen gerechtfertigten Grund für die fristlose Kündigung dieses Serviceplans dar. Das Unternehmen ergreift geeignete Ma?nahmen zur Verhinderung der nicht genehmigten Weitergabe und Verwendung der Supportleistungen. Das Unternehmen verpflichtet sich, seinen Erhalt oder seine Verwendung von Supportleistungen nicht zu missbrauchen. Dies gilt insbesondere für den Zugriff auf Supportleistungen zum Durchführen von routinem??igen Aktualisierungen oder anderen Aufgaben, die nach vernünftigem Ermessen innerhalb des Aufgabenbereichs und der F?higkeiten der eigenen IT-Abteilung des Unternehmens liegen.
Wenn Supportleistungen im Rahmen des Serviceplans am Standort des Unternehmens durchgeführt werden, stellt das Unternehmen sicher, dass Apple oder der von Apple bevollm?chtigte Vertreter zum vereinbarten Termin Zugang zum Standort erhalten. Das Unternehmen sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung, die für die Erbringung der Supportleistungen seitens Apple hinreichend geeignet ist.
7.2 Mindestger?tebestand
Das Unternehmen ist verpflichtet, w?hrend der Laufzeit dieses Serviceplans jederzeit eine Mindestzahl von 200 eingeschlossenen Ger?ten, die aktiv für AppleCare for Enterprise registriert sind, aufrechtzuerhalten (?Mindestger?tebestand“). Wenn der Ger?tebestand des Unternehmens w?hrend der Laufzeit dieses Serviceplans w?hrend eines Zeitraums von über zw?lf (12) Monaten unter die Anzahl von 200 f?llt, gilt dies als Versto? des Unternehmens gegen die Bedingungen dieses Serviceplans und dieser Serviceplan kann durch Apple gem?? Abschnitt 11 - ?Kündigung“ gekündigt werden. Ferner kann Apple dem Unternehmen erlauben, w?hrend der Laufzeit dieses Serviceplans AppleCare for Enterprise für zus?tzliche Ger?te zu erwerben, um den Ger?tebestand des Unternehmens auszuweiten oder um seine Voraussetzungen bezüglich des Mindestger?tebestands aufrechtzuerhalten. Die verfügbaren Preise und die Laufzeit des Services k?nnen variieren.
8. Supportleistungen per Fernzugriff
Im Rahmen eines Serviceplans ist Apple berechtigt, Supportleistungen per Fernzugriff über das Internet zu erbringen. Dabei greift Apple mithilfe der Installation und Nutzung von Fernzugriffssoftware auf Daten auf dem Computer des Unternehmens zu und steuert und sammelt diese, falls der Kunde dem zustimmt. Mit der Installation und Nutzung der Fernzugriffssoftware durch das Unternehmen oder in dessen Auftrag erteilt dieses Apple seine Genehmigung, Supportleistungen in dieser Weise zu erbringen. Teile der Dateien der Fernzugriffssoftware oder die gesamten Dateien der Fernzugriffssoftware verbleiben nach dem Ende der Supportsitzung m?glicherweise auf dem Computer des Kunden. Die Eigentumsrechte und alle Urheberrechte an der Fernzugriffssoftware verbleiben bei Apple und/oder den Lizenzgebern von Apple. Die Nutzung entsprechender Fernzugriffssoftware unterliegt m?glicherweise zus?tzlichen Lizenzbedingungen, die unter apple.com/legal/sales-support/remote-support/ eingesehen werden k?nnen. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, Teile der Fernzugriffssoftware zu disassemblieren oder per Reverse Engineering zu rekonstruieren. W?hrend Supportleistungen per Fernzugriff erbracht werden, greift Apple ausschlie?lich auf solche Daten auf dem Computer des Unternehmens zu und steuert und sammelt diese, die nach vernunftgem??en Ermessen von Apple erforderlich sind, um den Supportfall zu analysieren und Unterstützung zu leisten. Apple empfiehlt dem Unternehmen, alle Dateien und Anwendungen zu schlie?en, die nicht mit dem Supportfall in Zusammenhang stehen. Die Fernzugriffssoftware bzw. die Funktionen des Computers des Unternehmens gestatten dem Unternehmen, die Fernzugriff-Supportsitzung jederzeit zu beenden.
9. Garantieausschluss
OBWOHL APPLE DIE L?SUNG EINES SUPPORTFALLS NICHT GARANTIEREN KANN, UNTERNIMMT APPLE ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN, UM DIE SUPPORTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS FACHGERECHT ZU ERBRINGEN. IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN WERDEN DIE IN DIESEM DOKUMENT SPEZIFIZIERTEN AUSDRüCKLICHEN GARANTIE- UND ABHILFEMASSNAHMEN AUF EXKLUSIVER BASIS UND ANSTELLE ALLER SONSTIGEN GARANTIEN, ABHILFEMASSNAHMEN UND BEDINGUNGEN ERBRACHT, UNABH?NGIG DAVON, OB DIESE MüNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRüCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND VEREINBART WURDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND. IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN LEHNEN APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE AUSDRüCKLICH JEGLICHE GESETZLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN VERBINDUNG MIT ODER INFOLGE DIESER VERTRAGSBEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE HINSICHTLICH DER MARKTG?NGIGKEIT ODER EIGNUNG FüR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
10. Haftungsbeschr?nkung
IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN IST DIE HAFTUNG VON APPLE UND DEM LIZENZGEBER VON APPLE GEM?SS DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN AUF DIE BETR?GE BEGRENZT, DIE VOM UNTERNEHMEN FüR DEN VON IHM ABGESCHLOSSENEN SERVICEPLAN ENTRICHTET WURDEN. IN KEINEM FALL HAFTEN APPLE UND DER LIZENZGEBER VON APPLE FüR INDIREKTE, SPEZIELLE, NEBEN- ODER FOLGESCH?DEN, INSBESONDERE SCH?DEN DURCH GEWINNAUSFALL, DATENVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, AUSFALL VON SYSTEMEN ODER EINRICHTUNGEN SOWIE UNTERBRECHUNG DER GESCH?FTST?TIGKEIT, DIE AUF IRGENDEINE WEISE UND WEGEN EINES BELIEBIGEN HAFTUNGSGRUNDS (SEI ES DURCH UNERLAUBTE HANDLUNG EINSCHLIESSLICH FAHRL?SSIGKEIT, VERTRAG ODER SONSTIGE WEISE) AUF DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZURüCKZUFüHREN SIND, UNABH?NGIG DAVON, OB APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE VON DER M?GLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS KENNTNIS HATTEN ODER NICHT. WEITERE AUSSCHLUSSKLAUSELN SIND M?GLICHERWEISE IN DEN LIZENZBEDINGUNGEN ENTHALTEN, DIE FüR DIE FERNZUGRIFFSSOFTWARE GELTEN. DIESE K?NNEN UNTER apple.com/legal/sales-support/remote-support/ EINGESEHEN WERDEN.
11. Vertragsbeendigung
Sie k?nnen diesen Serviceplan jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie diesen Serviceplan kündigen m?chten, k?nnen Sie dazu Apple unter der nachstehenden Telefonnummer anrufen. Alternativ k?nnen Sie uns die Kündigung unter Angabe Ihrer Planvereinbarungsnummer schicken. Verwenden Sie hierzu die entsprechende Adresse aus der unten stehenden Tabelle. Fügen Sie Ihrer Kündigung eine Kopie des zum Serviceplan geh?renden ursprünglichen Kaufbelegs bei. Wenn Sie den Plan innerhalb von drei?ig (30) Tagen nach Erwerb des Serviceplans oder nach dessen Erhalt, je nachdem, welches Ereignis sp?ter eintritt, kündigen, wird Ihnen der vollst?ndige für den Serviceplan gezahlte Kaufpreis zurückerstattet, abzüglich des Werts der Service-Leistungen, die im Rahmen des Serviceplans bereits erbracht wurden. Dies gilt jedoch nur, soweit nach den ?rtlichen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist. Erfolgt die Kündigung sp?ter als drei?ig (30) Tage nach Erhalt des Serviceplans, erhalten Sie eine anteilsm??ige Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises. Die anteilsm??ige Erstattung ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der noch nicht abgelaufenen Laufzeit abzüglich des Werts jeglicher Leistung, die im Rahmen des Serviceplans bereits von Ihnen in Anspruch genommen wurde.
Kontaktangaben für Rückerstattungen
Land
Adresse
Telefonnummer
Alle L?nder in der Region EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika)
Apple Customer Support,Hollyhill Industrial Estate,Hollyhill, Cork,Republik Irland
In ?sterreich:
0800 220325
In Belgien:
0800 80 404 (Franz?sisch)
0800 80 407 (Niederl?ndisch)
In D?nemark:
80249625
In Finnland:
0800 96372
In Luxemburg:
(352) 800 24550
In den Niederlanden:
(+31) 0900 7777 703
In Norwegen:
800 56952
In Portugal:
800207983
In Spanien:
(+34) 902 151 992
In Schweden:
(020) 100 529
In der Schweiz:
0800 00 1853
Soweit durch lokale Gesetze nicht anders vorgeschrieben, kann Apple einen Serviceplan jederzeit kündigen, (a) wenn das Unternehmen, nachdem es mit einer Frist von mindestens fünfzehn (15) Tagen schriftlich entsprechend benachrichtigt wurde, f?llige Gebühren für einen Serviceplan nicht bezahlt, (b) wenn das Unternehmen, nachdem es mit einer Frist von mindestens drei?ig (30) Tagen entsprechend benachrichtigt wurde, Verst??e gegen die Vertragsbedingungen nicht abstellt, (c) wenn das Unternehmen gegen die Bestimmungen einer beliebigen Software-Lizenzvereinbarung verst??t, die die Verwendung der im Rahmen des Serviceplans bereitgestellten Software regelt, oder (d) im Falle von Betrug oder wesentlichen Falschaussagen seitens des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten. Soweit durch lokale Gesetze nicht anders vorgeschrieben, kann Apple diesen Serviceplan auch schriftlich mit einer Frist von drei?ig (30) Tagen kündigen, wenn für die eingeschlossene Ausrüstung keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Falls Apple diesen Serviceplan wegen Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen kündigt, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung für die noch nicht abgelaufene Laufzeit des Serviceplans. Auch nach der Kündigung des Serviceplans aus beliebigem Grund behalten die Abschnitte 9, 10 und 15 ihre Gültigkeit.
12. Apple; anwendbares Recht
?Apple“ bezeichnet Apple Distribution International Limited, Hollyhill Estate, Hollyhill, Cork Irland. ES WIRD VEREINBART, DASS DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN DEM IRISCHEN RECHT UNTERLIEGEN UND DER GERICHTSSTAND IN IRLAND IST.
13. Verwendung der Software
Bei der Bereitstellung von Software im Rahmen eines Serviceplans unterliegt diese Software dem Schutz des Urheberrechts von Apple Inc. und/oder der Lizenzgeber. Das Unternehmen ist zur Installation, Vervielf?ltigung und Nutzung der Software ausschlie?lich zum Zwecke der Unterstützung der unterstützten Produkte berechtigt, darf jedoch, sofern dies gem?? geltender Gesetze nicht ausdrücklich zugelassen ist, die Software nicht dekompilieren, per Reverse Engineering rekonstruieren, modifizieren, vermieten, verleasen, ausleihen oder als Basis für Ableitungen verwenden. Unterliegt die Software einem separaten Lizenzvertrag, so unterliegt auch ihre Nutzung diesem separaten Lizenzvertrag. Jegliche Software, die gem?? diesen Vertragsbedingungen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verfügung gestellt wird, gilt als ?Computersoftware mit eingeschr?nkten Rechten“ gem?? Definition in Klausel 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Nutzung der Software sind in Klausel 52.227-19 der FAR spezifiziert.
14. Datenschutz und Privatsph?re
Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis und erkl?rt sich damit einverstanden, dass die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zur Erbringung der Serviceleistungen und zur Erfüllung der Supportverpflichtungen im Rahmen des Serviceplans für Apple erforderlich sind. Dies kann die Weitergabe von Unternehmensdaten an verbundene Unternehmen oder Service Provider in übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Apple (apple.com/legal/privacy/) umfassen. Apple verpflichtet sich, die Daten des Unternehmens gem?? der Datenschutzrichtlinie von Apple zu schützen. Wenn Mitarbeiter des Unternehmens auf die sie betreffenden Informationen bei Apple zugreifen oder diese ?ndern m?chten, k?nnen diese Mitarbeiter ihre Kontaktdaten über die Website zum Aktualisieren ihrer pers?nlichen Daten aktualis (apple.com/contact/myinfo). Apple ist zur Speicherung aller oder eines Teils der Kontakte zwischen den Vertretern oder technischen Ansprechpartnern des Unternehmens und Apple zu Zwecken der Schulung, der Qualit?tssicherung und der sp?teren Bezugnahme berechtigt.
Wichtig: Apple ist aufgrund von Gesetzen und Vorschriften m?glicherweise verpflichtet, bestimmte Bildmaterialien, die w?hrend einer Sitzung angesehen werden, an Strafverfolgungsbeh?rden zu melden. Das Unternehmen muss seine Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer, die die eingeschlossene Ausrüstung verwenden, auf diese Verpflichtung hinweisen.
15. Sonstiges
15.1 Keine Abtretung
Das Unternehmen ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Verpflichtungen aus einem Serviceplan ohne vorherige Zustimmung von Apple an andere abzutreten. Unbefugte Abtretungen sind nichtig.
15.2. H?here Gewalt
Apple haftet nicht für Leistungsverz?gerungen oder die Nichterbringung von Leistungen, deren Ursachen sich dem Einfluss von Apple entziehen.
15.3. Kein Haftungsverzicht
Eine Verzichterkl?rung in Bezug auf etwaige Verst??e oder M?ngel im Rahmen des vorliegenden Serviceplans stellt keine Verzichterkl?rung bezüglich nachfolgender Verst??e oder M?ngel dar.
15.4 Vollstreckbarkeit
Wenn ein zust?ndiges Gericht befindet, dass irgendwelche Bestimmungen dieses Serviceplans ungültig oder nicht vollstreckbar sind, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschr?nkt gültig. Die Parteien ersetzen dann die ungültigen bzw. nicht vollstreckbaren Bestimmungen durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen, die den ursprünglichen Absichten der Parteien und den intendierten wirtschaftlichen Auswirkungen des Serviceplans entsprechen.
15.5 Gesamter Vertrag
Der Serviceplan sowie etwaige zus?tzliche Bestimmungen, auf die auf den hier genannten und einbezogenen Websites verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Apple und dem Unternehmen in Bezug auf den Serviceplan und die darunter fallenden Supportleistungen und die Service-Pools dar. Sie ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Vereinbarungen und Absprachen zu den betreffenden Sachverhalten. Etwaige Zus?tze oder Streichungen sowie ?nderungen an den betreffenden Bestimmungen sind für Apple nicht bindend, wenn diese nicht schriftlich erfolgten und nicht von einem autorisierten Vertreter von Apple unterzeichnet wurden. Etwaige eigene Bedingungen des Unternehmens in Bestellungen oder anderen Dokumenten entfalten keinerlei rechtliche Wirkung und werden ausdrücklich abgelehnt.
090921 Master Terms AppleCare for Enterprise - EMEA v2.4 - German